Sie bekleiden ein Amt bei Gericht, in dem Sie Bußgeldauflagen zuweisen können.
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Wir sind bei allen bayerischen Oberlandesgerichten gelistet.
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Wir freuen uns sehr über jede Ihrer Zuweisungen und verpflichten uns zur verlässlichen, ordnungsgemäßen Berichterstattung.
Sie können sich gerne an die Geschäftsführerin des Landesverbandes Bayern wenden:
